Leistung
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung des Berufsverbandes Klassische Tierhomöopathen Deutschland e.V.
Terminvereinbarungen sind kostenfrei
Akutfall/ Akutanamnese
Bei akuten Erkrankungen nehme ich den Krankheitsfall auf und bestimme das individuelle Heilmittel für Ihr Tier.
Akutfall nach Zeitaufwand min 40 - 60 Minuten 40 - 60 €
Klassisch homöopathische Anamnese/Erstanamnese
Die Erstanamnese beinhaltet die Aufnahme der aktuellen Krankheitssymptome, aber auch der individuellen Krankheitsgeschichte des Patienten. Bei chronischen Erkrankungen ist eine umfassenden Fallaufnahme Vorraussetzung für die Bestimmung des individuellen Heilmittels. Die Erstanamnese gibt es in dieser Ausführlichkeit nur einmal. Sie dauert im Durchschnitt 2 Stunden. Alle weiteren Behandlungen bauen darauf auf.
Erstanamnese 120 €
Folgebehandlung
Nach der Erstbehandlung wird der Krankheitsverlauf in regelmäßigen Abstand kontrolliert. Gegebenenfalls sind weitere Heilmittelgaben in anderer Potenz nötig oder ein neues Mittel ist angezeigt. Hierbei bin ich besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen: Die genaue Beobachtung Ihrtes Tieres ist wichtig für meine Beurteilung. Wenn Sie ein Verlaufsprotokoll führen können, werden Veränderungen am deutlichsten sichtbar.
Folgebehandlung Hausbesuch je 15 Minuten 19,50 €
telefonisch je 15 Minuten 15,00 €
Ausarbeitung eines Folgemittels 60,00 €
Beratung
Beratung zu Haltung, Verhalten und Ernährung Ihres Tieres
berechne ich Ihnen nach Aufwand.
Beratung je 15 Minuten 10 €
Anfahrt
Für die Anfahrt zu Ihnen und Ihrem Tier berechne ich den Zeitaufwand für die An- und Abfahrt nach Kilometern.
Anfahrtskosten je Entfernungskilometer 0,30 €
Bereitschaftsdienst
Nach Absprache ist ein telefonischer Bereitschaftsdienst über Nacht und während Sonn- und Feiertagen möglich. Für Behandlungen in der Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen berechne ich einen Aufschlag von 30%.
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Tierkommunikation 45,00 €
Kommunikation mit Ihrem Tier und
schriftlichem Bericht für Sie
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Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG